Technisch
Brandklassen im Bau — A1 bis E einfach erklärt
EN 13501-1 in verständlicher Form: Was Euroklasse, Rauchentwicklung s1–s3 und brennendes Abtropfen d0–d2 im Baualltag bedeuten.
Die europäische Brandklassifizierung nach EN 13501-1 hat die alte DIN-4102-Systematik ("B1", "B2") formal abgelöst — im Sprachgebrauch der Baustelle leben die alten Kürzel weiter. Wer aber ausschreibt, prüft oder abnimmt, muss die Euroklassen sauber lesen können. Sie sind kein einzelner Buchstabe, sondern ein Code aus bis zu drei Teilen.
Der Hauptbuchstabe: A1 bis F
Der erste Teil beschreibt das Brandverhalten des Baustoffs selbst:
- A1 — nicht brennbar, kein Beitrag zum Brand. Steinwolle, mineralische Putze, Beton, Glas.
- A2 — nicht brennbar mit begrenzten organischen Anteilen. Manche Gipskartonplatten, mineralische Dämmstoffe mit Bindemittelanteil.
- B — sehr geringer Beitrag zum Brand. Beispiel: PIR-Dämmung mit alukaschierter Deckschicht, geprüft im Verbund.
- C — begrenzter Beitrag, aber Flammenausbreitung möglich. Holzwerkstoffe mit Behandlung.
- D — normaler Beitrag zum Brand. Holz, viele Holzwerkstoffe unbehandelt.
- E — hinnehmbares Brandverhalten. Reine EPS- oder PUR-Blöcke ohne Beschichtung.
- F — kein Nachweis erbracht oder Anforderung nicht erfüllt.
Der Zusatz s: Rauchentwicklung
Für die Klassen A2 bis D wird die Rauchentwicklung (smoke) mit drei Stufen bewertet:
- s1 — sehr geringe Rauchentwicklung.
- s2 — begrenzte Rauchentwicklung.
- s3 — keine Anforderung erfüllt oder nicht klassifiziert.
Rauch tötet in Wohnungsbränden regelmäßig mehr Menschen als das Feuer selbst — für Fluchtwege, Treppenhäuser und Sonderbauten ist s1 oft zwingend.
Der Zusatz d: Brennendes Abtropfen
Ebenfalls für A2 bis D relevant:
- d0 — kein brennendes Abtropfen oder Abfallen.
- d1 — brennendes Abtropfen, aber keine anhaltende Flammenbildung.
- d2 — keine Anforderung erfüllt.
Brennende Tropfen können Sekundärbrände auslösen — bei abgehängten Decken, Fassaden über Fluchtwegen und Vordächern ist d0 Pflicht.
Beispiel-Codes im Alltag
| Material | Euroklasse | Deutsche Entsprechung (alt) |
|---|---|---|
| Steinwolle (unkaschiert) | A1 | nicht brennbar (A) |
| Glaswolle (unkaschiert) | A1 | nicht brennbar (A) |
| PIR alukaschiert (Verbund) | B-s2, d0 | schwer entflammbar (B1) |
| EPS-Fassadenplatte grau | E | normal entflammbar (B2) |
| Holzwolle-Leichtbauplatte | B-s1, d0 | schwer entflammbar (B1) |
Was ist wo zulässig?
Das ist Landesrecht. In Österreich regeln die OIB-Richtlinien 2 (Brandschutz), in der Schweiz die VKF-Brandschutzvorschriften. Die groben Linien:
- Tragende Konstruktionen im mehrgeschossigen Bau: in der Regel A1/A2. Dämmstoffe in Verbundelementen können B sein, sofern die Konstruktion als Gesamtsystem geprüft ist.
- WDVS-Kern: bis Gebäudeklasse 3 in Österreich meist EPS (Klasse E) zulässig, ab Gebäudeklasse 4 typischerweise Steinwolle (A1) oder Systeme mit umlaufenden Brandriegeln aus Steinwolle.
- Zwischensparren im Dach: je nach Konstruktion und Nutzung. Wohnbau: Faserdämmstoffe (A1/A2) oder PIR (B-s2,d0) mit geeigneter Unterdeckung.
- Flachdach über Fluchtweg oder Attika: häufig Brandschutzstreifen aus Steinwolle vorgeschrieben, auch wenn die Fläche in PIR ausgeführt wird.
- Fluchtwege, Treppenhäuser, Sonderbauten: A1 oder A2-s1,d0. Keine Kompromisse.
Worauf Sie beim Datenblatt achten
Die Brandklasse bezieht sich immer auf das geprüfte Produkt im geprüften Zustand. Eine PIR-Platte mit Alukaschierung ist B-s2,d0 — dieselbe Platte, seitlich angeschnitten mit freiliegendem Schaum, verhält sich anders. Bei mehrschichtigen Systemen zählt die Klassifizierung des Gesamtsystems, nicht der Einzelkomponente. Prüfen Sie deshalb, ob die Euroklasse im Datenblatt für die konkrete Einbausituation gilt.
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